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Organisation und Statuten

Organigramm

Das oberste Organ der SGHR ist die Mitgliederversammlung, welche mindestens
einmal jährlich stattfindet.

Die SGHR hat vier Mitgliederkategorien:
- Aktivmitglieder
- Passivmitglieder
- Gönner- und Sponsorenmitglieder
- Ehrenmitglieder

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, welche an der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt werden. Sie betreuen die verschiedenen Ressorts.

Eine Kontrollstelle, bestehend aus einem Revisor oder Treuhandbüro, führt jährlich eine Revision durch und erstellt einen Bericht.

Statuten der SGHR

Statutes of the SGHR (english version)