Organisation und Statuten
Das oberste Organ der SGHR ist die Mitgliederversammlung, welche mindestens
einmal jährlich stattfindet.
Die SGHR hat vier Mitgliederkategorien:
- Aktivmitglieder
- Passivmitglieder
- Gönner- und Sponsorenmitglieder
- Ehrenmitglieder
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, welche an der Mitgliederversammlung für 2 Jahre gewählt werden. Sie betreuen die verschiedenen Ressorts.
Eine Kontrollstelle, bestehend aus einem Revisor oder Treuhandbüro, führt jährlich eine Revision durch und erstellt einen Bericht.
Statutes of the SGHR (english version)