Organe
- Mitgliederversammlung: Sie findet mindestens einmal jährlich statt, wählt den Vorstand und entscheidet über Rechnung, Budget und Statuten. Zur Mitgliederversammlung
- Vorstand: Mindestens fünf Mitglieder, gewählt für zwei Jahre. Sie betreuen die Ressorts. Zum Vorstand
- Kontrollstelle: Die Revisionsstelle T&R AG, 3073 Gümligen, prüft jährlich die Rechnung und erstellt einen Bericht.
Mitgliederkategorien
Die SGHR kennt Aktiv-, Passiv-, Sponsor- und Gönner- sowie Ehrenmitglieder. Rechte, Pflichten und Beiträge findest du unter Kategorien & Beiträge.