Unsere Ehrenmitglieder
Anne-Marie Serex
Gründungsmitglied der SGHR. Sie hat den Aufbau der Gesellschaft entscheidend mitgeprägt.
Ursula Wendling-Hosch

Sie hat die Weiterbildung und Zertifizierung zur Handtherapeutin initiiert und aufgebaut und sich international in der IFSHT für die Handtherapie eingesetzt.
Jenny Jucker Calame

Als Kursorganisatorin und Dozentin hat sie jahrelang die Kurse der SGHR organisiert und die Fachzeitschrift Promanu erfolgreich betreut.
Ruth Aukia-Liechti

Sie war bei der Gründungssitzung dabei, engagierte sich einige Jahre im Vorstand und lange im wissenschaftlichen Komitee. Sie hielt zahlreiche Referate, leitete Podiumsdiskussionen und publizierte.
Sarah Ewald

Als Vorstandsmitglied engagierte sie sich viele Jahre für die Bildung in der Handtherapie. In der EFSHT und IFSHT setzt sie sich international ein. Sie ist Referentin, Dozentin und Autorin zahlreicher Fach- und Buchbeiträge.
Vera Beckmann Fries

Seit 1997 ausschliesslich in der Handtherapie tätig, seit 2007 am Universitätsspital Zürich. Als zertifizierte Handtherapeutin und European Certified Hand Therapist engagiert sie sich in Aus- und Weiterbildung, in der Organisation nationaler und internationaler Kongresse und in handtherapeutischen Gremien.
Esther Bohli

Sie führte eigene Praxen in Biel und Bern. Als Vorstandsmitglied leitete sie das Projekt zur Gründung des CAS Handtherapie an der ZHAW und war im EVS-Vorstand das Bindeglied zur SGHR. Seit 1987 ist sie als Referentin aktiv, hat rund 70 Schienenworkshops geleitet und setzt sich für bessere Material- und Werttarife ein.
Cornelia Struchen

Ergotherapeutin seit 1990 mit enger Zusammenarbeit mit der Handchirurgie am Luzerner Kantonsspital. Als ehemalige Co-Präsidentin des EVS prägte sie die Weiterbildung an der ZHAW, entwickelte den CAS Handtherapie mit und unterrichtete viele Jahre im Bachelorstudiengang.
Ehrenmitglieder vorschlagen
Alle Mitglieder können Ehrenmitglieder vorschlagen. Reiche deinen Vorschlag spätestens zwei Monate vor der nächsten Mitgliederversammlung beim Präsidium ein: praesidium@sghr-ssrm.ch. Der Vorschlag enthält:
- ein Porträt der vorgeschlagenen Person, aus dem ihre Verdienste hervorgehen
- deine persönliche Begründung
Der Vorstand prüft die Vorschläge und nominiert die Ehrenmitglieder gemäss Statuten. Er muss seine Wahl nicht begründen. Die Ernennung an der Mitgliederversammlung setzt das Einverständnis der vorgeschlagenen Person voraus. Ehrenmitglieder haben Stimm- und Wahlrecht wie Aktivmitglieder, zahlen keinen Beitrag und erhalten eine Ehrenurkunde.