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Für Patient:innen

Kosten & Finanzierung

Mit einer ärztlichen Verordnung wird die Handtherapie von deiner Versicherung bezahlt. Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, wie es zu deinen Beschwerden gekommen ist.

Wer bezahlt?

SituationZuständige Versicherung
Krankheit, z. B. Arthrose, KarpaltunnelsyndromGrundversicherung deiner Krankenkasse (KVG, Krankenversicherungsgesetz)
Unfall, auch Freizeitunfall bei AngestelltenUnfallversicherung (UVG, Unfallversicherungsgesetz)
Eingliederung ins Berufsleben, GeburtsgebrechenInvalidenversicherung (IV)
Dienst in Armee, Zivilschutz oder ZivildienstMilitärversicherung (MVG)

Was du wissen musst

  • Ohne Verordnung keine Vergütung: Die Verordnung muss vor Beginn der Therapie vorliegen. Ergo- und Physiotherapie haben je ein eigenes Formular.